Worttrennung: De|mo|kra|tie

Plural: die Demokratien

Das Grundgesetz ist die demokratische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (Foto: Pixabay)

Im Deutsch-Unterricht von Luis und Elif wird diskutiert, welches Buch die Klasse als nächstes gemeinsam lesen soll. „Das entscheiden wir demokratisch“, sagt ihre Lehrerin. Wer eine Idee für ein Buch hat, darf diese vorschlagen. Die Lehrerin macht auch einige Vorschläge. Anschließend stimmt die ganze Klasse über die genannten Bücher ab: Jede Schülerin und jeder Schüler hat eine Stimme und kann diese einem Buch geben. Das Buch, für das am Ende die meisten Stimmen abgegeben werden, gewinnt die Abstimmung und wird als nächstes im Unterricht gelesen. „Das ist fair“, freut sich Luis. „So hat jeder von uns gleich viel Einfluss auf das Ergebnis. Und wir können das Buch lesen, das sich die meisten von uns interessieren.“ „So funktioniert Demokratie“, antwortet Elif. „Nicht nur in der Schule!“

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie. Das bedeutet, dass alle Bürger*innen, egal welches Geschlecht sie haben, wie sie aussehen und wie alt sie sind, die gleichen Rechte haben und sie jederzeit frei ihre Meinung äußern dürfen. Ein wichtiger Grundsatz für eine Demokratie ist die Gewaltenteilung. Gesetze werden vom Parlament gemacht, das ist die Versammlung der gewählten Volksvertreter. Die Regierung führt die Gesetze aus. Die Justiz, also die Gerichte, kontrollieren die Einhaltung der Regeln und Gesetze. Diese drei „Gewalten“ im Staat kontrollieren sich gegenseitig, um aufzupassen, dass keine von ihnen zu mächtig wird.

Das Parlament wird in Deutschland von den Bürger*innen in freien Wahlen gewählt. Dazu bewerben sich Personen und Parteien (à Partei) mit ihren Ideen und Vorstellungen davon, wie sie regieren möchten. Das Ergebnis der freien und geheimen Wahlen bestimmt, wer sich dann tatsächlich im Parlament einbringen darf. Die Mehrheit im Parlament kann sich dann organisieren, um die Regierung zusammenstellen: Wer wird Bundeskanzler*in und wer Minister*in, also verantwortlich für ein bestimmtes Thema wie Umwelt oder Verkehr?

Wahlen finden für die Bundesregierung statt, in den einzelnen Bundesländern und regional, zum Beispiel für Bürgermeister in den Städten und Dörfern. Die Bürger*innen können somit überall mitentscheiden und sich auch selbst zu Wahlen als Kandidat*innen aufstellen lassen. Dafür müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein und je nach Wahl noch einige andere Voraussetzungen erfüllen. Wo und wie oft in Deutschland gewählt wird, steht im Artikel zur Bundesrepublik Deutschland.

In einer Demokratie zu leben bedeutet aber nicht nur, dass alle Erwachsenen wählen dürfen und die gleichen Rechte haben. Es bedeutet auch, dass die Presse, zum Beispiel die Zeitung, unabhängig berichten darf, also die Regierung nicht bestimmen kann, was in der Zeitung steht. Auch die Polizei und die Gerichte sind unabhängig von der Politik, sie müssen die Gesetze respektieren und durchsetzen, können aber ohne direkten Einfluss von Politiker*innen arbeiten.

Außerdem haben auch Kinder und Jugendliche eigene Rechte: Sie dürfen zum Beispiel nicht geschlagen werden, sie dürfen nicht zur Arbeit gezwungen werden und sie müssen mindestens bis zum Alter von 16 Jahren in die Schule gehen. In der Schule dürfen Kinder und Jugendliche oftmals Klassensprecher und Schülervertreter wählen. Diese vertreten andere Schüler*innen, dürfen die Meinung der Schüler*innen an die Schulleitung weitergeben und über bestimmte Fragen des Schullebens mitentscheiden. In einigen Städten und Gemeinden gibt es sogar eigene Kinder- und Jugendparlamente.

Das Gegenteil einer Demokratie nennt man Diktatur: Dabei herrschen einige wenige Menschen über alle anderen, es gibt keine klare Trennung zwischen Regierung, Polizei, Presse und Justiz und die Rechte der Menschen werden nicht beachtet.

(J. Frisch)