Worttrennung: An|walt, An|wäl|tin

Plural: die Anwälte, die Anwältinnen

Galinas Eltern lassen sich scheiden. Sie haben sich ständig gestritten und möchten nicht länger miteinander verheiratet sein. „Such‘ Dir einen guten Anwalt, den wirst Du brauchen“, hört Galina die Freundin ihrer Mutter sagen.  „Ein Rechtsanwalt kennt die Gesetze gut und weiß genau, welche Rechte und Pflichten Du hast.“ „Ja, das stimmt.“, antwortet Galinas Mutter. „Deshalb habe ich mir schon eine Anwältin genommen. Sie wird mich vor Gericht vertreten und mich hoffentlich gut verteidigen.“

Ein(e) Rechtsanwalt/-anwältin hat Jura studiert und kennt sich daher gut mit dem Gesetz aus. Wenn sich zum Beispiel zwei Menschen so sehr um etwas streiten, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kann sich jede(r) einen Anwalt nehmen. So stehen sich dann zwei Seiten gegenüber: Auf der einen Seite steht der/die Angeklagte mit einem/einer Anwalt/Anwältin. Auf der anderen Seite steht der/die Kläger/-in mit einem/einer Anwalt/Anwältin. Häufig ist es vor Gericht so, dass der/die Kläger/-in den/die Angeklagte(n) beschuldigt, etwas Verbotenes getan zu haben.

Während der Gerichtsverhandlung versuchen die Anwälte/ Anwältinnen jeweils den/die Angeklagte(n) auf der einen Seite und den/die Kläger/-in auf der anderen Seite so gut wie möglich zu verteidigen und ein gutes Gerichtsurteil zu erreichen. Aus diesem Grund nennt man Anwälte auch „Verteidiger“.

Ein(e) Anwalt/ Anwältin muss natürlich für seine/ ihre Arbeit bezahlt werden. Aber was passiert, wenn jemand vor Gericht kommt und kein Geld für die Anwaltskosten hat? Dann bekommen Menschen in Deutschland eine(n) „Pflichtverteidiger/-in“: Das ist ein(e) Anwalt/ Anwältin, der/die vom Staat bezahlt wird, wenn jemand nicht genug Geld hat, um ihn/sie selbst zu bezahlen.

(L. Fischer-Unterrainer)