Worttrennung: Fuß|gän|ger|zo|ne
Plural: die Fußgängerzonen
Farid geht gerne mit seinen Freunden in die Fußgängerzone in der Innenstadt. Hier gibt es mehrere Straßen, in denen keine Autos fahren dürfen, so dass sie als Fußgänger auf der Straße laufen und sich die verschiedenen Geschäfte anschauen können, die es in der Fußgängerzone gibt.
Das Zeichen, an dem man eine Fußgängerzone erkennen kann, ist in Deutschland ein Straßenschild mit einem blauen Kreis, auf dem eine Mutter mit ihrem Kind zu sehen ist. Wenn Du ein solches Schild siehst, beginnt die Fußgängerzone: Autos, Lastwagen oder Motorräder dürfen ab diesem Schild nicht weiterfahren. Auch Fahrräder dürfen normalerweise nicht durch die Fußgängerzone fahren. Nur zu bestimmten Zeiten ist die Fußgängerzone in manchen Städten für Fahrräder freigegeben (in Trier z.B. von abends 19 Uhr bis zum nächsten Tag 11 Uhr). Autos und Lastwagen dürfen ausnahmsweise durch die Fußgängerzone fahren, wenn sie etwas liefern müssen, z.B., wenn die Blumen gebracht werden, die auf dem Trierer Hauptmarkt verkauft werden oder wenn andere Waren in die Geschäfte geliefert werden. Das geht allerdings nur zu bestimmten Uhrzeiten (= Lieferzeiten), damit in der Fußgängerzone nicht zu viel Autoverkehr entsteht.
Den restlichen Tag haben Fußgängerinnen und Fußgänger in der Fußgängerzone Vorrang. So können sich die Menschen, die in der Stadt unterwegs sind, ungestört die Schaufenster der Geschäfte anschauen, einkaufen gehen oder einfach durch die Stadt bummeln. Mit „bummeln“ ist eigentlich langsames Gehen gemeint – genau das, was man bei einem „Stadtbummel“ macht: man geht langsam, ohne Hektik, um sich die Stadt und die Geschäfte in Ruhe anzuschauen.
Wusstest Du, dass die erste Fußgängerzone in Deutschland schon vor über 60 Jahren eingerichtet wurde? Das war 1957 in der Stadt Kassel (im Bundesland Hessen) – seitdem sind auch in vielen anderen Städten Fußgängerzonen entstanden.
(L. Fischer-Unterrainer)